ÖTA Transport-Ausbildung

Die Österreichische Transportausbildung

Wer eine Lenkberechtigung C/C1 – D/D1- hat und weiterhin- ob als Hauptberuf oder nebenberuflich – LKW/Omnibusse lenken will, braucht seit 10.9.2014 auch noch einen Nachweis einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Eintrag im Führerschein C95 bzw. D95).

Ist die Qualifizierung C95 bzw. D95 bereits vorhanden, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolviert werden.


FRISTEN UND PFICHTEN:

Für LenkerInnen mit Führerschein C/C1 - ausgestellt vor dem 10.9.2009

  • Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren (muss alle 5 Jahre verlängert werden)
  • Bis spätestens 9.9.2014 unter Vorlage des Nachweises der Weiterbildung den Zahlencode „95“ in den Führerschein eintragen lassen

 

Für LenkerInnen mit Führerschein C/C1 – ausgestellt nach dem 10.9.2009

  • Grundqualifikationsprüfung oder abgeschlossenen Lehrberuf als Berufskraftfahrer
  • Zahlencode „95“ im Führerschein


Ist der Zahlencode „95“ im Führerschein eingetragen, gilt das Mindestalter von 18 Jahren (anstatt 21 Jahren). 

Auch für das Lenken schwerer LKW !!!

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