Wer eine Lenkberechtigung C/C1 – D/D1- hat und weiterhin- ob als Hauptberuf oder nebenberuflich – LKW/Omnibusse lenken will, braucht seit 10.9.2014 auch noch einen Nachweis einer Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Eintrag im Führerschein C95 bzw. D95).
Ist die Qualifizierung C95 bzw. D95 bereits vorhanden, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolviert werden.
FRISTEN
UND PFICHTEN:
Für LenkerInnen mit Führerschein C/C1 - ausgestellt vor dem 10.9.2009
- Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren (muss alle 5 Jahre verlängert werden)
- Bis spätestens 9.9.2014 unter Vorlage des Nachweises der Weiterbildung den
Zahlencode „95“ in den Führerschein eintragen lassen
Für LenkerInnen mit Führerschein C/C1 – ausgestellt nach dem 10.9.2009
- Grundqualifikationsprüfung oder abgeschlossenen Lehrberuf als
Berufskraftfahrer
- Zahlencode „95“ im Führerschein
Ist der Zahlencode „95“ im Führerschein eingetragen, gilt das Mindestalter von 18 Jahren (anstatt 21 Jahren).
Auch für das Lenken schwerer LKW !!!