Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.11.2021
Alle Ausbildungen, Seminare und Lehr- sowie Vortragsveranstaltungen der driveZone GmbH werden nach driveZone-intern festgelegten Abläufen und – soweit vorhanden – streng nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geführt und abgewickelt.
Unsere Ausbildungen sind nach bestem Wissen und Gewissen nach aktuellem Wissenstand und modernen didaktischen Grundsätzen gestaltet.
Alle in unseren Kursen ausgefolgte Unterlagen, Skripten und Nachschlagewerken dienen ausschließlich der/m Veranstaltungsteilnehmerin/er als Lernhilfe und ersetzen grundsätzlich keine Gesetzestexte und aktuelle Normen und Regelwerke. Sie dienen nicht als Naschlagewerke und Entscheidungshilfen für im Berufs- und Geschäftsleben – insbesondere Transportabläufe – erforderliche Entscheidungen.
Wir verweisen hiefür ausdrücklich auf die Originalgesetzestexte sowie Normen und anerkannte Regelwerke.
1) Der jeweilige Kurs basiert auf gesetzlichen Vorgaben (vorgeschriebene Inhalte) und insbesondere vorgeschriebene Kurszeiten. Die Kursteilnahme – in vollem Zeitumfang – ist daher unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften zwingend. Abwesenheiten von einzelnen Lehrteilen sowie auch einzelnen Kursteilen ( auch nur einzelne Stunden) – ungeachtete des Abwesenheitsgrundes - bedingen grundsätzlich den Ausschluß von gesetzlichen Abschlussprüfungen sowie der Ausstellung des jeweiligen gesetzlichen Zeugnisses. Vortragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Grundschulkenntnisse der deutschen Sprache sowie der Mathematik werden vorausgesetzt. Höchstteilnehmerzahl bei Kursen der driveZone-GmbH grundsätzlich 25 Personen, - nach Maßgabe legistischer Bestimmungen bzw. besonderer Maßnahmen der jeweiligen Kursleiterin/leiter kann die Höchstteilnehmerzahl auch verändert werden.
2) Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich – in voller Höhe – vor Kursbeginn fällig. Die restlose Bezahlung der Kursgebühr ist durch Vorzeigen eines aktuellen Bankauszuges mit Zahlungsbeleg auf ein bezeichnetes driveZone-Konto– dem Kursleiter - nachzuweisen. In Einzelfällen kann die Kursgebühr in voller Höhe vor Kursbeginn dem Kursleiter in bar entrichtet werden. Die driveZone GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzuges oder eines fehlenden Kontoeinganges – ohne Haftung für Nachteile aus der nicht vorhandenen Urkunde für den Bezogenen – gesetzliche Kurszeugnisse wie auch Teilnahmebestätigungen bis zur vollständigen Begleichung der Gebühren zurück zu halten.
3) Bei allen Lehrveranstaltungen, Seminaren, Kursen ist den Anordnungen unseres Trainer- und Lehrpersonales sowie auch VerwaltungsmitarbeiterInnen Folge zu leisten. Insbesondere sind störende Einzelgespräche, Geräuschentwicklungen wie auch Benützungen von Mobiltelefonen während der Lehrveranstaltung untersagt. Bei Verharren in der störenden Verhaltenspraxis trotz Abmahnung durch den jeweiligen Kursleiter oder Trainer ist unser Personal berechtigt, den störenden Kursteilnehmer ohne Kostenersatz von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung auf Dauer auszuschließen und von der Ausbildungsstätte oder aus dem Lehrsaal zu verweisen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Nach derartigen Ausschließungen ist weder eine Teilnahme an Abschlußprüfungen noch die Ausfertigung eines gesetzlichen Zeugnisses oder einer Teilnahmebestätigung möglich.
4) Die bei unseren Lehrveranstaltungen ausgefolgten Unterlagen wie Skripten, Nachschlagewerke udgl. gehen nach Kursende in das Eigentum des Veranstaltungsteilnehmers über.
5) Alle im Rahmen unserer Kurse verwendete und ausgefolgte Lehrmittel unterliegen einem generellen Urheberrechtschutz – Skripten, Nachschlagewerke, Beispiele wie auch Graphiken oder Teile aus den aufgezählten Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch unter Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel verarbeitet oder weiter verwendet werden.
6) In den Lehrsälen ist die Mitnahme von Getränken und Speisen aller Art untersagt.
7) In allen Lehrsälen wie auch Veranstaltungsräumen herrscht – ungeachtet sonstiger Hausordnungen des jeweiligen Gebäudes – im Sinne der Gesundheit und der Lehrqualität für die anwesenden Teilnehmer generell Rauchverbot.
8) Im Sinn eines optimalen Kurs- und Lehrerfolges ist bei temporärer Ermüdung einer/s Veranstaltungsteilnehmerin/er ( Bedarf einer kurzen Pause) sowie gesundheitlichen Befindlichkeitsstörungen während einer Lehrveranstaltung der Kursleiter/Vortragende umgehend zu informieren, und wird dieser bemüht sein – unter Berücksichtigung der anderen Teilnehmer – eine sofortige Hilfestellung zu versuchen oder zu veranlassen.
9) Angehörige von Veranstaltungsteilnehmern ( beispielsweise Kinder oder Ehe/Lebenspartner) sind in den Kursräumen bzw. bei Lehrveranstaltungen nicht zugelassen. Veranstaltungsteilnehmerinnen/er, die kursfremde Personen zu Veranstaltungsteilen der driveZone GmbH mitbringen, sind von der jeweiligen Veranstaltungen auszuschließen und aus den Räumlichkeit oder Geländeteilen zu verweisen.
10) Tiere sind in den Verwaltungsräumen, in Lehrräumen wie auch Lehrgeländeteilen im Sinne der Sicherheit anderer Personen / Veranstaltungsteilnehmer ausnahmslos nicht zugelassen.
11) Mit der Anmeldung in einem der driveZone-Kundenbüros erfolgt schriftlich per mail oder per fax wie auch per Brief. In Ausnahmefällen kann auch eine fernmündliche Anmeldung erfolgen. Bei der Anmeldung sind insbesondere Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Mobiltelefonnummer – gegebenenfalls auch Firmenanschrift - dem driveZone-Büro mitzuteilen.
12) Mit der Anmeldung anerkennt die/er Kundin/e bzw. Veranstaltungsteilnehmerin/er ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird allen Anordnung der Lehrer und driveZone-Mitarbeiter Folge leisten wie auch den vollen Veranstaltungsbeitrag bis Beginn entrichten.
13) Wir bitten um Verständnis, daß bei Kursabbruch durch die/en Veranstaltungsteilnehmerin/er bzw. gebuchte Person aber nicht in Anspruch genommen Ausbildungseinheiten keine Kosten zurückerstattet werden können. Die driveZone GmbH ist berechtigt, jedenfalls (auch bei Austritt oder vorzeitigem Abbruch der Ausbildung) den vollen Kurspaketpreis zu verrechnen.
14) Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne Abmeldung bis 3 Werktage vor Beginn ist die driveZone GmbH berechtigt, den vollen Teilnehmerbeitrag (Kursgebühr) in Rechnung zu stellen. Die/er Veranstaltungsteilnehmerin/er ist – nach Zahlung des vollen Beitrages - berechtigt, fehlende Teile oder auch eine gebuchte und bezahlte aber nicht besuchte driveZone-Veranstaltung an einem beliebigen driveZone-Ausbildungsstandort in Österreich, im Rahmen eines ausgeschriebenen driveZone-Termines, innerhalb eines Jahres – ohne weitere Gebühr – einmal zu besuchen.